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1.
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Alle
Bestellungen werden gemäss den nachstehenden Konditionen
ausgeführt. Ohne Gegenbericht wird angenommen, dass diese
Bedingungen verstanden und akzeptiert sind. Abweichungen zu
diesen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen haben nur in schriftlicher
Form Gültigkeit.
2.
Offerten, Unterlagen, Bezeichnungen
Sämtliche
in Katalogen, Offerten und Bezeichnungen angegebenen Masse,
Gewichte, Leistungsdaten und Abbildungen sind unverbindlich.
Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
3.
Preise
Die
Preise verstehen sich freibleibend rein netto, exkl. Mehrwertsteuer
oder anderen Steuern, unverpackt, unversichert, ab Glattbrugg/Schweiz
bzw. Wertheim-Mondfeld/Deutschland.
4.
Bestellungen
Für
eine effiziente Auftragserfassung bitten wir, bei Bestellungen
die jeweiligen Bestellnummern und Artikelbezeichnungen zu
verwenden.
Kleinmengenzuschlag: Lieferungen mit einem Gesamtbetrag unter
Fr. 125.- (exkl. MWSt.) werden mit einem Zuschlag von Fr.
25,- belastet (Teillieferung ausgenommen).
5.
Lieferung
Der
Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers, wobei wir nach Möglichkeit die günstigste
Versandart wählen.
6.
Lieferfrist
Liefertermine
für Produkte, welche wir nicht innerhalb 8 Tagen ab Lager
liefern können, werden schriftlich bestätigt. Bei
Überschreiten der vereinbarten Lieferfrist wird durch
uns keine Haftung, auch nicht für mögliche Folgeschäden,
übernommen. Ein allfälliger Lieferverzug gibt dem
Auftraggeber weder das Recht auf Stornierung, noch Anspruch
auf Schadenersatz.
7.
Eigentumsvorbehalt
Die
Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung
Eigentum des Verkäufers. Sämtliche Risiken im Zusammenhang
mit der gelieferten Ware gehen jedoch ab Versandort an den
Käufer über.
8.
Installationen
Der
Käufer ist alleine verantwortlich für alle bauseitigen
Installationen und Anschlüsse (z.B. von Wasser, Druckluft,
Elektrizität usw.), die für den Betrieb der von
uns gelieferten Produkte nötig sind. Sofern im Kaufvertrag
nicht ausdrücklich erwähnt, ist die Installation
oder das Aufstellen der von uns gelieferten Produkte sowie
deren Inbetriebnahme oder die Überwachung einer Inbetriebnahme
im Vertragsumfang nicht inbegriffen. Falls vertragsmässig
eine Installation vereinbart wird, liegt es in der Verantwortung
des Käufers, uns rechtzeitig über die vorherrschenden
bauseitigen Bedingungen wie z.B. physikalische Voraussetzungen,
Installationsmöglichkeiten, Öffnungs- bzw. Arbeitszeiten,
Zufahrtsmöglichkeiten, usw. in Kenntnis zu setzen. Der
Käufer muss sicherstellen, dass die Installationsarbeiten
während der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden
können. Falls wegen zeitlicher Unterbrüche oder
Verspätungen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen
sind, zusätzliche Kosten entstehen, so werden diese dem
Käufer in Rechnung gestellt, zusammen mit einer allfälligen,
angemessenen Profitausfallentschädigung.
9.
Änderungen, usw.
Allfällige Sonderarbeiten oder Änderungen am Produkt
oder dessen Installation werden, falls diese vertragsmässig
nicht ausdrücklich erwähnt wurden, separat in Rechnung
gestellt und nur ausgeführt, sofern wir dazu bereit sind
und dies produktionstechnisch möglich ist.
10.
Zahlungsbedingungen
Die
Zahlungen erfolgen 30 Tage rein netto nach Rechnungsdatum
oder nach spezieller, gegenseitiger, schriftlicher Vereinbarung.
Nach Ablauf von 30 Tagen wird ein Verzugszins von 7% in Rechnung
gestellt. Bei Teillieferungen wird jede Lieferung separat
verrechnet, und jede Rechnung entsprechend innert 30 Tagen
zur Zahlung fällig. Das Ausbleiben von Zahlungen für
gelieferte Ware oder Installationen berechtigt uns, weitere
Lieferungen oder Arbeiten sowohl desselben Auftrages oder
jeder anderen Bestellung des Käufers sofort einzustellen
und zwar ohne Nachteil für allfällige andere, uns
zustehende Rechte. Sollten ernsthafte Zweifel in Bezug auf
die Zahlungsfähigkeit des Käufers auftreten, so
behalten wir uns das Recht vor, Lieferungen von weiteren ausstehenden
Aufträgen ohne Verpflichtung oder Nachteil für
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uns zurückzuhalten,
bis die Zahlung erfolgt ist oder eine zufriedenstellende Zahlungsgarantie
geleistet wird. Falls der Käufer die Lieferannahme der
nach seinen Spezifikationen hergestellten Ware verweigert
oder nicht imstande ist, die Lieferung der zum Versand bereitstehenden
Produkte anzunehmen, so halten wir uns das Recht vor, denselben
Betrag in Rechnung zu stellen, wie wenn wir unsern Teil des
Verkaufsvertrages vollumfänglich erfüllt hätten.
11.
Garantieleistung
Die
Garantiedauer beträgt 2 Jahre für alle von Ismatec®
hergestellten Pumpen und Pumpenköpfe (Ecoline-Serie 1
Jahr) sowie 1 Jahr für die andern von Ismatec® hergestellten
Geräte, wie z.B. ASIA/FIA, ASA, Pipettenstopfer, usw.
Die Ismatec®-Garantie bezieht sich auf bestimmungsgemässe
Funktion des Gerätes und auf einwandfreie Verarbeitung
der verwendeten Materialien. Nachweisbare Mängel (nach
den genannten Kriterien und innerhalb der Garantiefrist) werden
kostenlos in Ordnung gebracht oder gratis ersetzt. Hiervon
ausgenommen sind Beanstandungen, die auf unsachgemässen
Transport oder Lagerung zurückzuführen sind, oder
durch Bedienungsfehler bzw. falschen Produkteeinsatz oder
durch höhere Gewalt bzw. durch Dritte verursacht worden
sind. Verursachte Schäden, die auf vom Käufer oder
Drittpersonen ausgeführte oder in Angriff genommene Reparaturen
oder Änderungen am Produkt zurückzuführen sind,
sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Für alle andern,
von Ismatec® nicht selbst hergestellten Produkte (z.B.
Masterflex®, Micropump®, etc.) gelten die jeweiligen
Garantiebestimmungen des entsprechenden Fabrikanten oder Lieferanten.
Keine Garantie wird auf Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien
gewährt, wie z.B. Schläuche, Schlauchverbinder und
Pumpenkopf-Kassetten (z.B. bei Schaden, verursacht durch aggressive
Medien) sowie auf Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien für
die ASIA/FIA-Systeme, wie z.B. Statoren für Ventile,
Membranen für Diffusionskammern und Entgaser oder Ionen-selektive
Elektroden (sowohl mit PVC-Membranen als auch Festkörperelektroden),
Biosensor-Hülsen, Küvetten, Schläuche, Nippel,
T-Stücke und Verbinder.
Garantieleistungen an Wiederverkäufer unterliegen einer
speziellen Regelung. Für Einbaupumpen gewähren wir
eine Garantie von 1 Jahr. Diese Garantieleistung umfasst nach
unserem eigenen Entscheid die Reparatur oder den Austausch
von Teilen, die auf mangelhafte Produktion oder Materialdefekte
zurückzu-führen sind. Schadenersatzansprüche,
die auf unsachgemässen Einbau oder Installation, bzw.
auf falsche Verdrahtung, usw. zurückzuführen sind
und vom Kunden ausgeführt wurden, können nicht akzeptiert
werden und sind von dieser Garantieleistung ausgeschlossen.
Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden..
12.
Reklamationen
Reklamationen
haben unter Angabe der Lieferschein- oder Faktura-Nummer innert
8 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Andernfalls gilt
die Lieferung als angenommen.
13.
Rücksendungen
Warenrücksendungen
werden nur nach Vereinbarung und in einwandfreiem und funktionstüchtigem
Zustand inkl. Originalverpackung, elektrischer Kabel und Bedienungsanleitungen
entgegengenommen. Der Warengutschriftswert wird nach Begutachtung
der Ware festgelegt. Es wird ein Spesenanteil in der Höhe
von mindestens 10% des Verkaufspreises belastet, sofern kein
Verschulden unsererseits vorliegt. Spezialanfertigungen und
-beschaffungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
14.
Gewerbliche Schutzrechte, Werkzeuge, Geheimhaltung
Für
von uns an Kunden, Lieferanten oder Drittfirmen bereitgestellte
Formen, Muster, Abbildungen, technische Unterlagen, Kostenvoranschläge
oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen
Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde oder Lieferant darf
sie nur in der mit Ismatec® vereinbarten Weise nutzen.
Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen die Vertragsgegenstände
weder von Kunden, Lieferanten oder Drittfirmen selbst produziert,
noch durch andere Hersteller kopiert werden. Sofern wir Erzeugnisse
nach vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Modellen und
Mustern liefern, haftet unser Kunde dafür, dass durch
die Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und
sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im Verletzungsfall
ist er für alle daraus resultierenden Schäden direkt
haftbar. Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangtes,
nicht offenkundiges Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber
geheimzuhalten.
15. Anwendbares
Recht und Gerichtsstand
Anwendbar
ist das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der
Ismatec SA in CH-8152 Glattbrugg. |