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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
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1. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Alle Bestellungen werden gemäss den nachstehenden Konditionen ausgeführt. Ohne Gegenbericht wird angenommen, dass diese Bedingungen verstanden und akzeptiert sind. Abweichungen zu diesen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit.

2. Offerten, Unterlagen, Bezeichnungen
Sämtliche in Katalogen, Offerten und Bezeichnungen angegebenen Masse, Gewichte, Leistungsdaten und Abbildungen sind unverbindlich. Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

3. Preise
Die Preise verstehen sich freibleibend rein netto, exkl. Mehrwertsteuer oder anderen Steuern, unverpackt, unversichert, ab Glattbrugg/Schweiz bzw. Wertheim-Mondfeld/Deutschland.

4. Bestellungen
Für eine effiziente Auftragserfassung bitten wir, bei Bestellungen die jeweiligen Bestellnummern und Artikelbezeichnungen zu verwenden.
Kleinmengenzuschlag: Lieferungen mit einem Gesamtbetrag unter Fr. 125.- (exkl. MWSt.) werden mit einem Zuschlag von Fr. 25,- belastet (Teillieferung ausgenommen).

5. Lieferung
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wobei wir nach Möglichkeit die günstigste Versandart wählen.

6. Lieferfrist
Liefertermine für Produkte, welche wir nicht innerhalb 8 Tagen ab Lager liefern können, werden schriftlich bestätigt. Bei Überschreiten der vereinbarten Lieferfrist wird durch uns keine Haftung, auch nicht für mögliche Folgeschäden, übernommen. Ein allfälliger Lieferverzug gibt dem Auftraggeber weder das Recht auf Stornierung, noch Anspruch auf Schadenersatz.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung Eigentum des Verkäufers. Sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der gelieferten Ware gehen jedoch ab Versandort an den Käufer über.

8. Installationen
Der Käufer ist alleine verantwortlich für alle bauseitigen Installationen und Anschlüsse (z.B. von Wasser, Druckluft, Elektrizität usw.), die für den Betrieb der von uns gelieferten Produkte nötig sind. Sofern im Kaufvertrag nicht ausdrücklich erwähnt, ist die Installation oder das Aufstellen der von uns gelieferten Produkte sowie deren Inbetriebnahme oder die †berwachung einer Inbetriebnahme im Vertragsumfang nicht inbegriffen. Falls vertragsmässig eine Installation vereinbart wird, liegt es in der Verantwortung des Käufers, uns rechtzeitig über die vorherrschenden bauseitigen Bedingungen wie z.B. physikalische Voraussetzungen, Installationsmöglichkeiten, Öffnungs- bzw. Arbeitszeiten, Zufahrtsmöglichkeiten, usw. in Kenntnis zu setzen. Der Käufer muss sicherstellen, dass die Installationsarbeiten während der normalen Arbeitszeit durchgeführt werden können. Falls wegen zeitlicher Unterbrüche oder Verspätungen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, zusätzliche Kosten entstehen, so werden diese dem Käufer in Rechnung gestellt, zusammen mit einer allfälligen, angemessenen Profitausfallentschädigung.

9. Änderungen, usw.
Allfällige Sonderarbeiten oder Änderungen am Produkt oder dessen Installation werden, falls diese vertragsmässig nicht ausdrücklich erwähnt wurden, separat in Rechnung gestellt und nur ausgeführt, sofern wir dazu bereit sind und dies produktionstechnisch möglich ist.

10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen erfolgen 30 Tage rein netto nach Rechnungsdatum oder nach spezieller, gegenseitiger, schriftlicher Vereinbarung. Nach Ablauf von 30 Tagen wird ein Verzugszins von 7% in Rechnung gestellt. Bei Teillieferungen wird jede Lieferung separat verrechnet, und jede Rechnung entsprechend innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Das Ausbleiben von Zahlungen für gelieferte Ware oder Installationen berechtigt uns, weitere Lieferungen oder Arbeiten sowohl desselben Auftrages oder jeder anderen Bestellung des Käufers sofort einzustellen und zwar ohne Nachteil für allfällige andere, uns zustehende Rechte. Sollten ernsthafte Zweifel in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit des Käufers auftreten, so behalten wir uns das Recht vor, Lieferungen von weiteren ausstehenden Aufträgen ohne Verpflichtung oder Nachteil für

uns zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine zufriedenstellende Zahlungsgarantie geleistet wird. Falls der Käufer die Lieferannahme der nach seinen Spezifikationen hergestellten Ware verweigert oder nicht imstande ist, die Lieferung der zum Versand bereitstehenden Produkte anzunehmen, so halten wir uns das Recht vor, denselben Betrag in Rechnung zu stellen, wie wenn wir unsern Teil des Verkaufsvertrages vollumfänglich erfüllt hätten.

11. Garantieleistung
Die Garantiedauer beträgt 2 Jahre für alle von Ismatec® hergestellten Pumpen und Pumpenköpfe (Ecoline-Serie 1 Jahr) sowie 1 Jahr für die andern von Ismatec® hergestellten Geräte, wie z.B. ASIA/FIA, ASA, Pipettenstopfer, usw. Die Ismatec®-Garantie bezieht sich auf bestimmungsgemässe Funktion des Gerätes und auf einwandfreie Verarbeitung der verwendeten Materialien. Nachweisbare Mängel (nach den genannten Kriterien und innerhalb der Garantiefrist) werden kostenlos in Ordnung gebracht oder gratis ersetzt. Hiervon ausgenommen sind Beanstandungen, die auf unsachgemässen Transport oder Lagerung zurückzuführen sind, oder durch Bedienungsfehler bzw. falschen Produkteeinsatz oder durch höhere Gewalt bzw. durch Dritte verursacht worden sind. Verursachte Schäden, die auf vom Käufer oder Drittpersonen ausgeführte oder in Angriff genommene Reparaturen oder Änderungen am Produkt zurückzuführen sind, sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Für alle andern, von Ismatec® nicht selbst hergestellten Produkte (z.B. Masterflex®, Micropump®, etc.) gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen des entsprechenden Fabrikanten oder Lieferanten. Keine Garantie wird auf Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien gewährt, wie z.B. Schläuche, Schlauchverbinder und Pumpenkopf-Kassetten (z.B. bei Schaden, verursacht durch aggressive Medien) sowie auf Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien für die ASIA/FIA-Systeme, wie z.B. Statoren für Ventile, Membranen für Diffusionskammern und Entgaser oder Ionen-selektive Elektroden (sowohl mit PVC-Membranen als auch Festkörperelektroden), Biosensor-Hülsen, Küvetten, Schläuche, Nippel, T-Stücke und Verbinder. Garantieleistungen an Wiederverkäufer unterliegen einer speziellen Regelung. Für Einbaupumpen gewähren wir eine Garantie von 1 Jahr. Diese Garantieleistung umfasst nach unserem eigenen Entscheid die Reparatur oder den Austausch von Teilen, die auf mangelhafte Produktion oder Materialdefekte zurückzuführen sind. Schadenersatzansprüche, die auf unsachgemässen Einbau oder Installation, bzw. auf falsche Verdrahtung, usw. zurückzuführen sind und vom Kunden ausgeführt wurden, können nicht akzeptiert werden und sind von dieser Garantieleistung ausgeschlossen.
Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.

12. Reklamationen
Reklamationen haben unter Angabe der Lieferschein- oder Faktura-Nummer innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen.

13. Rücksendungen
Warenrücksendungen werden nur nach Vereinbarung und in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand inkl. Originalverpackung, elektrischer Kabel und Bedienungsanleitungen entgegengenommen. Der Warengutschriftswert wird nach Begutachtung der Ware festgelegt. Es wird ein Spesenanteil in der Höhe von mindestens 10% des Verkaufspreises belastet, sofern kein Verschulden unsererseits vorliegt. Spezialanfertigungen und -beschaffungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

14. Gewerbliche Schutzrechte, Werkzeuge, Geheimhaltung
Für von uns an Kunden, Lieferanten oder Drittfirmen bereitgestellte Formen, Muster, Abbildungen, technische Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde oder Lieferant darf sie nur in der mit Ismatec® vereinbarten Weise nutzen. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen die Vertragsgegenstände weder von Kunden, Lieferanten oder Drittfirmen selbst produziert, noch durch andere Hersteller kopiert werden. Sofern wir Erzeugnisse nach vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Modellen und Mustern liefern, haftet unser Kunde dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im Verletzungsfall ist er für alle daraus resultierenden Schäden direkt haftbar. Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangtes, nicht offenkundiges Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheimzuhalten.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Ismatec SA in CH-8152 Glattbrugg.


ISMATEC Laboratoriumstechnik GmbH, Futtererstrasse 16, 97877 Wertheim-Mondfeld
Tel. 0 93 77 / 92 03-0 - Fax 0 93 77 / 13 88
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